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Tennisclub
Regelsbach e.V.
Postanschrift: Dr. Rudolf stubenrauch, Am Pfaffensteig 6, 91126
Schwabach
Beitragsordnung
gültig ab 01.01.98
| Art der Mitgliedschaft |
Aufnahmebeitrag |
Saisonbeitrag |
| Einzelmitglied: |
frei |
123,00 EUR |
| Ehe – Paare pro Person: |
frei |
98,00 EUR |
Kinder bis 14 J. als Familienmitglied:
(3. Kind freier Saisonbeitrag) |
frei |
23,00 EUR
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Jugendliche ab 14 J. als Familienmitglied
Schüler, Studenten, Azubis, Wehr- und Zivildienstleistende
|
frei |
46,00 EUR |
| Sonstige Kinder und Jugendliche ohne Familienmitgliedschaft: |
frei |
46,00 EUR |
Passive Mitglieder, Eisstockschützen,
Beachvolleyball |
frei |
36,00 EUR |
Für aktive Mitglieder der Tennisabteilung stehen alle Sportanlagen
ohne weitere Kosten zur Verfügung.
Aktive ohne Tennismitgliedschaft und passive Mitglieder können
alle Sportanlagen außer den Tennisplätzen ohne weitere
Kosten benutzen.
Nach § 10 der Vereinssatzung ist folgendes
zu beachten:
Der Saisonbeitrag ist bis spätestens 1. April eines Jahres
fällig. Mitglieder, die ihren Beitragspflichten nicht rechtzeitig
nachkommen, können bis zum Zahlungseingang vom Spielbetrieb
ausgeschlossen werden.
Für die Entscheidung, ob der Saisonbeitrag im laufenden Jahr
als Jugendlicher oder Erwachsener anfällt, ist das Alter des
Mitglieds am 1. April zugrunde zu legen.
Mitglieder, die aus dem Verein austreten, haben keinen Anspruch
auf Rückerstattung ihrer bezahlten Auf-
nahme-, Saison- sowie Sonderbeiträge.
Wichtige Hinweise:
Antrag auf Beitragsermäßigung aus sozialen Gründen
kann beim Vorstand gestellt werden.
Kinder und Jugendliche ohne Vereinszugehörigkeit zahlen aus
versicherungstechnischen Gründen eine Gebühr
von 5,00 EUR pro Jahr für die Benutzung des Allwetterplatzes.
Der TC Regelsbach freut sich jedoch, wenn diese Kinder und Jugendlichen
später dem Verein als Vollmitglied beitreten!
Alle Personen, die das Bodystyling - Angebot nutzen, zahlen einmalig
5,00 EUR Versicherungsbeitrag. Der monatliche Beitrag beträgt
10 EUR.
Pro Saison sind 6 Arbeitsstunden abzuleisten. Sollte ein Mitglied
den Arbeitsdienst nicht ausführen können oder wollen,
so erhebt der Verein eine Ausgleichsgebühr von 5,50 EUR pro
Stunde (maximal 33 EUR.)
Bankverbindung:
TC Regelsbach
Raiffeisenbank Regelsbach
Konto 420 174
BLZ 764 600 15
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